Es war zunächst einfach eine Frage des Platzes. Deshalb zogen 573 Männer am 31. März 1848 durch die Frankfurter Innenstadt, vom Kaisersaal im Rathaus zur Paulskirche. Letztere bot mit ihrer ovalen Grundform damals allerdings nicht nur den größten Versammlungssaal der Stadt, sondern auch den modernsten - wie für die Sitzungen eines Parlamentes geschaffen. So schmückten schon bald schwarz-rot-goldene Fahnen den Raum.
Der erst 15 Jahre früher fertiggestellte Bau der evangelischen Hauptkirche Frankfurts eignete sich nicht nur aufgrund seiner Architektur als fester Versammlungsort für ein gesamtdeutsches Parlament, sondern gleichfalls wegen seiner Lage in der Stadt, wo die einzige übergreifende Institution des Deutschen Bundes, die Bundesversammlung, ihren Sitz hatte. Am 18. Mai 1848 traten schließlich die rund 800 Abgeordneten zusammen, die zu knapp drei Vierteln dem Bildungsbürgertum entstammten. Als provisorische Zentralgewalt schuf die Nationalversammlung das ihnen verantwortliche Amt des Reichsverwesers, welches Erzherzog Johann übertragen wurde.
In der Paulskirche entstand die erste demokratische Verfassung für Deutschland. Man ging dabei den Weg eines Kompromisses zwischen demokratischen und monarchischen, unitarischen und föderativen Elementen. In der 99. Sitzung konnten sich die Volksvertreter auf einen Grundrechtskatalog mit 59 Artikeln einigen, der die Basis für unser heute gültiges Grundgesetz bildet. Nach und nach bildeten sich Fraktionen heraus (nach politischen, konfessionellen, sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Kriterien) und die Parlamentsarbeit gewann Struktur - die heute geläufige Einordnung einer politischen Gesinnung zwischen links und rechts entstammt der Sitzordnung dieser ersten demokratischen Volksvertretung in der deutschen Geschichte.
Die Pläne für ein großdeutsches Reich mit Österreich scheiterten an dem Widerstand Franz Josephs I., der eine Teilung seines Territoriums verhindern wollte. Die kleindeutsche Lösung ohne Österreich, aber mit Preußen konnte genauso wenig verwirklicht werden. Die Nationalversammlung bot König Wilhelm IV. die Kaiserkrone an - er lehnte ab. Die alten Großmächte hatten am Ende doch ihre Macht wahren können, die Nationalversammlung scheiterte an der Errichtung eines geeinten Nationalstaats und wurde am 30. Mai 1849 aufgelöst.
Trotzdem ist die Arbeit des sogenannten Paulskirchenparlaments als Versuch zu würdigen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu verwirklichen. Die Männer, die damals Verantwortung übernahmen, strebten nach einer guten Ordnung für Deutschland, und ohne die Erfahrungen dieser Zeit (wie auch denen des viel kritisierten Weimarer Systems 70 Jahre später) hätte die Verfassung der Bundesrepublik wohl nicht ihr heutiges Aussehen erhalten können. So dient die Paulskirche bis in die Gegenwart als Erinnerungsort, wo die Wurzeln unserer freiheitlichen staatlichen Ordnung gelegt wurden.
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Foto: © Bertuch Verlag
Bild: Ludwig von Ellito: Nationalversammlung in der Paulskirche mit Redner Robert Blum, 1848. gemeinfrei, wikipedia