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Florian Russi (Hrsg.)

Liebe ist ein Thema, das jeden berührt...Ein manchmal ernüchterndes und zugleich poetisches Buch.

Die Bundesversammlung des Deutschen Bundes

Die Bundesversammlung des Deutschen Bundes

Ralph Zade

Frankfurt als Sitz des Bundestages? Älteren Frankfurtern ist heute noch im Gedächtnis, dass die Wirtschafts- und Finanzmetropole 1949 beinahe auch politische Metropole, nämlich Bundeshauptstadt und damit Sitz des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland, geworden wäre. Frankfurt galt damals als Favorit im Rennen um die Hauptstadtwürde und man hatte auch schon ein Gebäude, in das der Bundestag einziehen sollte, die sogenannte Goldhalle, die nach Plänen von Gerhard Weber erbaut wurde und den Plenarsaal des Parlaments hätte beherbergen sollen. Sie war als Rundbau gestaltet, in Anlehnung an den Sitz des ersten deutschen Parlaments – die Paulskirche. Dann ging die Sache schief – in der Abstimmung im Parlamentarischen Rat, in der über den provisorischen Standort abgestimmt wurde, lag Bonn mit 33 gegen 29 Stimmen vorn. Und auch in der entscheidenden Abstimmung im Bundestag am 3. November 1949 entschied sich die Mehrheit für Bonn. Die Goldhalle aber steht noch – sie beherbergt heute das Funkhaus am Dornbusch.

Dennoch ist Frankfurt einmal Sitz eines Bundestages gewesen. Bundestag hieß nämlich umgangssprachlich auch die Bundesversammlung des Deutschen Bundes, die erstmals am 5. November 1816 tagte und ihren Sitz bis 1866 in Frankfurt hatte, bevor sie in ihrer allerletzten Sitzung, die durch den Deutschen Krieg von 1866 bedingt in Augsburg stattfand, die Auflösung des Deutschen Bundes feststellte und damit auch selbst obsolet wurde. Auch der Tagungsort dieses Bundestages, der in Anlehnung an den Reichstag des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation so hieß, hier im Folgenden aber nach der offiziellen Bezeichnung „Bundesversammlung“ genannt werden soll, lässt sich heute noch aufsuchen: das Palais Thurn und Taxis in der Frankfurter Innenstadt wurde zwar im Krieg schwer beschädigt und 1951 abgerissen, 2004 bis 2009 aber rekonstruiert. Hier befinden sich heute Läden und Geschäftsräume – die Räumlichkeiten, in denen die Bundesversammlung tagte, gibt es nicht mehr.

Was also war sie, diese Bundesversammlung? Mit der Bundesversammlung im heutigen Sinn – dem Gremium, das den Bundespräsidenten wählt – hatte sie jedenfalls nichts zu tun. Und sie war auch kein Parlament, selbst wenn die gängige Bezeichnung als „Bundestag“ das nahelegt. Die Bundesakte, das Dokument, in dem die Bundesversammlung ihre rechtliche Grundlage hatte, war keine Verfassung oder in irgendeiner Weise demokratisch. Von Freiheitsrechten konnte nicht die Rede sein. Auch um eine Einigung Deutschlands ging es nicht. Der Deutsche Bund, dessen Grundlage die Bundesakte bildete, war ein Staatenbund, der aus zunächst 34 Staaten und 4 freien Reichsstädten – eine davon war die Freie Stadt Frankfurt – bestand. D. h. es blieb bei der territorialen Zersplitterung Deutschlands und bei der Souveränität der Landesfürsten. Es ging also um eine Restauration, eine Wiederherstellung – oder zumindest annähernde Wiederherstellung – des Zustandes, der in Europa existiert hatte, bevor die napoleonischen Kriege alles durcheinandergewirbelt und zur Gründung einer Reihe von Satellitenstaaten geführt hatten, von denen einer das Großherzogtum Frankfurt gewesen war.

Zusammengesetzt war die Bundesversammlung, die das einzige Organ des Deutschen Bundes war, aus Gesandten der deutschen Staaten. Diese wurden von den Regierungen entsandt. D. h. die Versammlung war eine Ländervertretung und damit am ehesten dem heutigen Bundesrat zu vergleichen, dabei aber kein demokratisches Organ, auch nicht mittelbar, denn die Regierungen, die die Entscheidung über die Entsendung trafen, waren nicht im heutigen Sinn demokratisch legitimiert. Die Gesandten, die von ihrer Regierung jederzeit abberufen werden konnten und folglich keine feste Amtszeit hatten, genossen einen Botschafterstatus und damit diplomatische Immunität.

In der Bundesversammlung, deren Vorsitz durch Österreich geführt wurde, gab es nach Art. IV der Bundesakte 17 Stimmen. Diese waren nach diesem Artikel auf die Mitgliedstaaten – an der Liste kann man sehen, wie vielfältig diese waren – aufgeteilt wie folgt:

1. Österreich 1 Stimme,
2. Preußen 1 Stimme,
3. Bayern 1 Stimme,
4. Sachsen 1 Stimme,
5. Hannover 1 Stimme
6. Württemberg 1 Stimme,
7. Baden 1 Stimme,
8. Kurhessen 1 Stimme,
9. Großherzogtum Hessen 1 Stimme,
10. Dänemark wegen Holstein (Holstein gehörte zu Dänemark) 1 Stimme,
11. die Niederlande wegen des Großherzogtums Luxemburg 1 Stimme,
12. die Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen Häuser 1 Stimme,
13. Braunschweig und Nassau 1 Stimme
14. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz 1 Stimme
15. Holstein-Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg 1 Stimme,
16. Hohenzollern, Liechtenstein, Reuß, Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck 1 Stimme,
17. die freien Städte: Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg 1 Stimme

Bei Abstimmungen im Plenum, das für die Entscheidung bestimmter, besonders wichtiger und grundlegender Angelegenheiten zusammentrat, gab es 69 Stimmen, die anders gewichtet waren – hier wurde die sehr unterschiedliche Größe der Mitgliedstaaten stärker berücksichtigt. Die Freie Stadt Frankfurt hatte eine von diesen 69 Stimmen, was dann doch ein überproportionaler Stimmenanteil war, im Vergleich etwa zu Österreich, dem größten Mitgliedstaat, mit vier Stimmen.

1848 wurde die Bundesversammlung infolge der Deutschen Revolution, bei der Frankfurt ein Hauptschauplatz war, vorübergehend aufgelöst, dann aber, nach deren Scheitern 1851 wieder hergestellt. 1851 war auch das Jahr, in dem der heute bekannteste Gesandte seinen Dienst antrat – Otto von Bismarck, der bis 1859 in Frankfurt bleiben sollte. Das Ehepaar Bismarck verlebte hier, heißt es, seine glücklichste Lebensphase. Wenig später sollte Bismarck sich in Frankfurt jedoch unbeliebt machen – dass Frankfurt 1866 seine Unabhängigkeit verlor und zu einer preußischen Provinzstadt wurde, nahmen die Frankfurter ihm als dem dahinter stehenden preußischen Ministerpräsidenten übel. Auch die im selben Jahr erfolgte Auflösung der Bundesversammlung trug zum Bedeutungsverlust Frankfurts in dieser Zeit bei.

 

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Textquellen (abgerufen am 09.09.2022)

Webseite zur Goldhalle: >https://www.demokratie-geschichte.de/karte/4782<

Eine weitere Webseite zur Goldhalle: >https://www.architektur-bildarchiv.de/image/Hessischer-Rundfunk-%28Plenarsaal%29-Frankfurt-am-Main-20941.html<

Webseite zur Hauptstadtentscheidung zwischen Frankfurt und Bonn: >https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2014/kw45_regierungssitz_bonn-337836<

Webseite zum Palais Thurn und Taxis: >http://www.altfrankfurt.com/NeueStadt/GrEschenheimerStr/ThurnundTaxis/<

Text der Bundesakte: >https://www.jku.at/fileadmin/gruppen/142/DeutscheBundesakte-2_sollte_lt_alter_homepage_bei__aufgeklaerter_absolutismus__sein_ist_aber_auf_ht-docs_nicht_abgespeichert_daher_speichere_ich_es_hier.pdf<

Webseite zur Bundesakte: >https://www.geschichte-abitur.de/lexikon/uebersicht-restauration-vormaerz/deutsche-bundesakte<

Webseite zum Deutschen Bund: >https://www.geschichte-abitur.de/restauration-und-vormarz/deutscher-bund<

 

Bildquellen:

Vorschaubild: Rekonstruiertes Palais Thurn und Taxis, 2017, Urheber: Ziko van Dijk via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0.

HR Goldhalle, 2007, Urheber:  Inforadio via Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0.

Frankfurt_Palais_Thurn_und_Taxis_Corps_de_Logis, 2006 (hochgeladen), Urheber: unbekannt via Wikimedia Commons Gemeinfrei.

Erste Seite der Deutschen Bundesakte von 1815, 2006, entnommen aus:Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh; hochgeladen von Flo89 via Wikimedia Commons Gemeinfrei.

Sitzungssaal des Engeren Rates/Bilderrevolution0233, Urheber: unbekannt via Wikimedia Commons CC0.

OttovonBismarck3, zeitgenössisches Porträt, zwischen 1850 und 1860, Urheber: unbekannt via Wikimedia Commons Gemeinfrei; neu bearbeitet von Carolin Eberhardt.

 

 

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