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Sebastian Hennig

Kennst du Theodor Fontane?

Vom jungen Apotheker über den Balladendichter und Journalisten wurde Fontane zum gefeierten Reiseberichtautor und späten Romancier. Das Buch begleitet den Autor auf seinem Weg und stellt gleichzeitig die Frage: Was können uns Fontanes Beobachtungen heute noch sagen?

Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

Ralph Zade

Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte, eine der herausragenden nichtuniversitären Forschungsinstitutionen in Frankfurt, hat zwei Häutungen hinter sich. Die erste betraf das Gebäude. 2013 zog man aus dem beschaulichen Frankfurter Stadtteil Hausen in einen neuen, durch drei Türme geprägten, um einen Innenhof herum angelegten modernen Bau am Rande des Campus Westend, der den etwa 130 Mitarbeitern hinreichend Platz bietet. Und 2020 wurde das Institut umbenannt und damit nach dem bauarchitektonischen Umfeld auch die Forschungsarchitektur umgestaltet. Man firmiert nun nicht mehr, wie seit der Gründung 1964, als Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, sondern als Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, und das ist kein einfacher Namenswechsel, es drückt eine Verschiebung in den Forschungsschwerpunkten aus. Mit der „Multidisziplinären Rechtstheorie“ ist als dritte Abteilung neben zwei rechtshistorisch ausgerichteten ein neues Forschungsfeld hinzugekommen. Die rechtshistorisch ausgerichteten Abteilungen „Historische Normativitätsregime“ – die Bezeichnung deutet an, dass es hier nicht nur um Recht im engeren Sinn geht, sondern auch um andere Normensysteme, wie etwa religiöse – und „Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte“ vervollständigen die Institution. Die Streichung des Adjektivs „europäische“ aus dem Institutsnamen zeigt dabei gleichzeitig, dass man sich nicht mehr auf den europäischen Bereich beschränken will und sich auch auf andere Kontinente bezogenen Forschungsfeldern widmet, was die durch Kolonialmächte geschaffenen Rechtssysteme und ihre Modifizierung im dekolonisierten Kontext ebenso betrifft wie autochthone Normensysteme ohne kolonialen Einfluss.

Seine Wurzeln hatte das 1964 gegründete Institut eher in der klassischen Rechtsgeschichte, einer Disziplin, die heute – was man bedauern muss – zunehmend an Interesse verliert. Das erklärt natürlich auch die partielle Neuausrichtung des Instituts. Dass die Rechtsgeschichte an den Universitäten in einer gewissen Krise steckt – die Umwidmung von ihr gewidmeten Lehrstühlen nach dem Ausscheiden des Lehrstuhlinhabers ist nicht ganz selten – zeigt freilich auch, dass ein Leuchtturm der Disziplin, neu justiert und erweitert, wie ihn das Frankfurter Institut darstellt, von großer Bedeutung ist. Und selbst wenn das Attribut „europäische“ in der Institutsbezeichnung nun fehlt, ist auch die klassische Rechtsgeschichte nicht aus dem Forschungsfeld verschwunden, sie ist nur durch weitere Felder ergänzt worden.

Helmut Coing (1912-2000) der Gründungsdirektor des Instituts, einer der renommiertesten Rechtshistoriker seiner Zeit, hatte einen besonderen wissenschaftlichen Bezug zu Frankfurt. Sowohl seine Dissertation als auch seine Habilitationsschrift waren der Frankfurter Rechtsgeschichte gewidmet. Es ging dabei – auch das ein Charakteristikum der klassischen Rechtsgeschichte – in erster Linie um Privatrecht. Diese Ausrichtung wurde – und insofern ist die 2020 erfolgte Neuorientierung nicht die erste in der Geschichte des Instituts – sukzessive durch weitere Forschungsgebiete ergänzt. Dieter Simon, Walter Wilhelm, Michael Stolleis und Marie-Theres Fögen, die alle zeitweise Direktoren des Instituts waren, brachten ihre eigenen Forschungsschwerpunkte mit und erweiterten damit das Tätigkeitsfeld. Zu besonderer Bekanntheit unter historisch interessierten Juristen brachte es Michael Stolleis, der mit seiner vierbändigen „Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland“ ein Standardwerk zu diesem Thema vorlegte, das auf absehbare Zeit nicht zu übertreffen sein wird, und der auch in der Frankfurter Stadtgesellschaft – u. a. durch Engagement für das Freie Deutsche Hochstift – bekannt war. Heute sind es die drei amtierenden Direktoren Thomas Duve, Stefan Vogenauer und Marietta Auer, die je eine Abteilung leiten und die Ausrichtung des Instituts prägen. Aber auch unterhalb der Direktorenebene sind oder waren zahlreiche Wissenschaftler mit dem Institut verbunden, unter denen nur Lena Foljanty, die eine Forschungsgruppe „Translations and Transitions – Legal Practice in 19th Century Japan, China, and the Ottoman Empire“ leitete, Daniel Damler, der mit originellen Studien im Grenzbereich zwischen Recht und Geisteswissenschaften schon zweimal den Preis für das Juristische Buch des Jahres gewonnen hat, und die viel zu früh verstorbene Cornelia Vismann, deren Dissertation über „Akten“ weit über juristische Kreise hinaus Aufmerksamkeit fand und in den Feuilletons mehrerer bundesweit erscheinender Tageszeitungen besprochen wurde, genannt seien.

Eines der Herzstücke des Instituts und ein Referenzpunkt für die rechtshistorische Forschung ist die Bibliothek mit 470.000 Medieneinheiten. Zur Mehrung der Publikationen zu Rechtsgeschichte und Rechtstheorie trägt das Institut, das immer internationaler wird, und international als Anlaufstelle wahrgenommen wird, natürlich auch selbst bei. Zu nennen sind neben der Zeitschrift „Rechtsgeschichte – Legal History“ (Rg), die nicht nur gedruckt erscheint, sondern als Open Access-Version auch kostenlos im Internet zur Verfügung steht – hierauf einmal einen Blick zu werfen, sei jedem rechtshistorisch Interessierten empfohlen – auch die Schriftenreihen: die „Studien zur europäischen Rechtsgeschichte“, die Reihe „Rechtsprechung. Materialien und Studien“, die „Studien zu Policey, Kriminalitätsgeschichte und Konfliktregulierung“ und die „Studien zur Geschichte des Völkerrechts“.

Unter den aktuell laufenden Projekten des Instituts sei als eines unter vielen das in Kooperation mit der Goethe-Universität Frankfurt – mit der das Institut auch sonst eng zusammenarbeitet – und der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz durchgeführte Projekt „Die Schule von Salamanca. Eine digitale Quellensammlung und ein Wörterbuch ihrer juristisch-politischen Sprache“ besonders hervorgehoben. Hier werden Quellen des 16. und 17. Jahrhunderts mit modernen technischen Mitteln erschlossen und aufbereitet. Sukzessive werden die Quellenwerke online frei zugänglich zur Verfügung gestellt. Wer sich für die Materie interessiert und des Spanischen mächtig ist, findet hier Dinge, die anderswo nicht zu finden sind. Hierzu soll ein Wörterbuch der juristisch-politischen Sprache der Schule von Salamanca erarbeitet werden, in dem etwa 250 wesentliche, den Quellen entnommene Begriffe erläutert sind. Ein gutes Beispiel dafür, wie hier gearbeitet wird – Jahrhunderte alte Werke und moderne Technik gehen zusammen.

 

Adresse:

Hansaallee 41

60323 Frankfurt am Main

 

*****

Textquellen:

Thiessen, Jan: Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in: Duve, Thomas; Vogenauer, Stefan; Kunstreich, Jasper (Hrsg.): Rechtswissenschaft in der Max-Planck-Gesellschaft, 1948–2002, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2022.

Website des Instituts abgerufen von >https://www.lhlt.mpg.de/< am 02.07.2023.

Website der Zeitschrift Rechtsgeschichte – Legal History abgerufen von >http://rg.rg.mpg.de/de/< am 02.07.2023.

Webseite zur Einweihung des Institutsgebäudes abgerufen von >https://www.mpg.de/7513320/drei_tuerme_fuer_die_rechtsgeschichte< am 02.07.2023.

Webseite zum Projekt zur Schule von Salamanca abgerufen von >https://www.lhlt.mpg.de/kooperationen/akademieprojekt-mainz< am 02.07.2023.

 

Bildquellen:

Vorschaubild: MpieR Frankfurt, 2013, Urheber: Anne Grewlich via Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0.

MPIER, 2007, Urheber: T.h. via Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0.

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