Das alte Frankfurt war reich an Ritualen, die nicht nur ihren Wert in sich hatten, sondern immer auch öffentliches Aufsehen erregten und nicht zuletzt die Phantasie des jungen Goethe beflügelten. Ein solches Ritual war das „Pfeifergericht“, das Goethe in „Dichtung und Wahrheit“ ausführlich beschrieb und das ihn nicht zuletzt deshalb interessierte, weil sein Großvater Johann Wolfgang Textor (1693-1771) als Stadtschultheiß daran in maßgeblicher Rolle beteiligt war. Goethe schrieb: „Eine andere, noch viel seltsamere Feierlichkeit, welche am hellen Tage das Publikum aufregte, war das Pfeifergericht. Es erinnerte diese Zeremonie an jene ersten Zeiten, wo bedeutende Handelsstädte sich von den Zöllen, welche mit Handel und Gewerb in gleichem Maße zunahmen, wo nicht zu befreien, doch wenigstens eine Milderung derselben zu erlangen suchten. Der Kaiser, der ihrer bedurfte, erteilte eine solche Freiheit da, wo es von ihm abhing, gewöhnlich aber nur auf ein Jahr, und sie mußte daher jährlich erneuert werden. Dieses geschah durch symbolische Gaben, welche dem kaiserlichen Schultheißen, der auch wohl gelegentlich Oberzöllner sein konnte, vor Eintritt der Bartholomäimesse gebracht wurden, und zwar des Anstandes wegen, wenn er mit den Schöffen zu Gericht saß.“
Und den feierlichen Einzug der Kaufleute beschrieb er – nicht ohne auf das anachronistische Erscheinungsbild der Protagonisten hinzuweisen – folgendermaßen: „Auf einmal meldet eine wunderliche Musik gleichsam die Ankunft voriger Jahrhunderte. Es sind drei Pfeifer, deren einer eine alte Schalmei, der andere einen Baß, der dritte einen Pommer oder Hoboe bläst. Sie tragen blaue mit Gold verbrämte Mäntel, auf den Ärmeln die Noten befestigt, und haben das Haupt bedeckt. So waren sie aus ihrem Gasthause, die Gesandten und ihre Begleitung hintendrein, Punkt zehn ausgezogen, von Einheimischen und Fremden angestaunt, und so treten sie in den Saal.“ Und natürlich vergaß der standesbewusste Goethe nicht zu erwähnen, dass es ihm „nicht wenig schmeichelte“, seinen „Großvater an einer so ehrenvollen Stelle zu sehen“. Das Pfeifergericht war also ein einem alten Zeremoniell folgendes Kaufmannsgericht, das zu Beginn der Frankfurter Herbstmesse stattfand. Sein Name bezieht sich auf den von Goethe beschriebenen feierlichen Einzug mit den altertümlich auftretenden Pfeifern und es fand seit Jahrhunderten im Kaisersaal des Rathauses statt.
Die Ursprünge des Pfeifergerichts reichen bis in das 11. Jahrhundert zurück. 1074 befreite König Heinrich IV. die Wormser Bürger vom Zahlen des Zolls, der zunächst von denjenigen erhoben wurde, die durch die Frankfurter Mainfurt in nördlicher oder östlicher Richtung reisten. Später wurde er auch von zur Frankfurter Herbstmesse reisenden Kaufleuten erhoben. Die Zollbefreiung wurde bald auch auf Händler aus Bamberg und Nürnberg ausgeweitet. Sie galt nur, wenn sie einmal im Jahr, am 7. September, dem Tag vor Mariä Geburt als Beginn der Frankfurter Herbstmesse, durch rituelle Gaben an den Reichsschultheißen erneuert wurde. Seit 1372 wurde die Zollfreiheit jährlich durch die 14 Ratsherren der Ersten Bank und dem vorsitzenden Stadtschultheißen, der für die Gerichtsbarkeit und die Steuereinnahmen verantwortlich war, bestätigt. In seinem Standardwerk über das Pfeifergericht aus dem Jahr 1752 beschrieb es Johann Heinrich Hermann Fries folgendermaßen: „Das Pfeiffergericht ist der letzte Gerichts-Tag vor der Messe gewesen, und nachher waren Gerichts-Ferien. An diesem Gerichts-Tag erschienen in denen ersten Zeiten die frembde Kaufleute derer befreyeten Orte, welche kurtz zuvor mit dem Geleite aufgeholet worden, und ehedem in Compagnie gereiset sind.“
Während die Gerichtsverhandlung begann, zogen die Vertreter der Städte, begleitet von drei Nürnberger Stadtpfeifern vom Nürnberger Hof zum Römerberg. Sobald der Zug der Deputierten den Kaisersaal erreichte, wurde die Gerichtssitzung unterbrochen, damit diese vortragen und dem Stadtschultheißen ihre Gaben überreichen konnten: einen gedrechselten Holzbecher mit einem Pfund Pfeffer, ein Paar Handschuhe, ein Stäbchen und Silbermünzen. Nach der Überreichung der Geschenke bestätigte der Schultheiß den Gesandten die Zollfreiheit. Auch der Abzug der Städtevertreter gestaltete sich wie der Einzug sehr feierlich. Drei der gedrechselten Becher, in denen der Pfeffer überreicht wurde, befinden sich noch heute in den Sammlungen des Frankfurter Historischen Museums, der aus Alt-Bamberg von 1655, der aus Worms von 1698 und der aus Nürnberg von 1701. Das letzte Pfeifergericht fand im Jahr 1802 statt.
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Textquellen
Frankfurt-Lexikon, Mit einem Stadtplan herausgegeben von Waldemar Kramer, Sechste, neubearbeitete Ausgabe, Frankfurt a. M., 1973.
Fries, Johann Heinrich Hermann: Abhandlung vom sogenannten Pfeifer-Gericht, so in der Kaiserl. Freien Reichs-Stadt Frankfurt am Main, von uralten Zeiten her mit besondern und merkwürdigen Feierlichkeiten aljärlich einmal gehalten zu werden pflegt, Frankfurt a. M., 1752.
Goethes Werke, Hamburger Ausgabe in 14 Bänden. Band 9. Autobiographische Schriften, Erster Band, Hrsg. von Erich Trunz, Hamburg, 1964.
Pfeiffer, Georg Wilhelm: Repertorium zur Geschichte der Reichsstadt Frankfurt a. M. Nach Kirchner’s Geschichte der Stadt Frankfurt a. M., und, unter Verweisung auf die Seitenzahl dieses Werkes, zugleich ein Vollständiges Register für dasselbe enthaltend, Frankfurt a. M., 1856.
>https://de.wikipedia.org/wiki/Pfeifergericht< abgerufen am 05.06.2024.
>https://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Wolfgang_Textor< abgerufen am 05.06.2024.
>https://historisches-museum-frankfurt.de/de/node/33911?language=en< abgerufen am 05.06.2024.
>https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10551128?page=,1< abgerufen am 05.06.2024.
Bildquellen:
Vorschaubild: Stadtpfeifer um 1555, Urheber: unbekann via Wikimedia Commons Gemeinfrei.
Johann Wolfgang Textor 1763, Urheber: unbekannt via Wikimedia Commons Gemeinfrei; neu bearbeitet von Carolin Eberhardt.
Ein Schultheiß, 16. Jahrhundert, Urheber: Peter Flötner via Wikimedia Commons Gemeinfrei.